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Personalvertretungsrecht

Die Personalvertretungsgesetze (PersVG) regeln die Wahl, Zuständigkeit, Pflichten und Befugnisse der Personalvertretungen. Personalvertretungen sind die Personalräte, die Gesamtpersonalräte und die Hauptpersonalräte sowie die Jugend- und Auszubildendenvertretungen im öffentlichen Dienst.

Die Personalvertretung ist vergleichbar mit dem Betriebsrat, der die Interessen der Beschäftigten außerhalb des öffentlichen Dienstes wahrnehmen soll.